2ineins Werbetechnik GmbH Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

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Stand: Mai 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen gelten fuer alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der 2ineins Werbetechnik GmbH (nachfolgend ‘Auftragnehmer’) gegenueber Unternehmern im Sinne des Paragraph 14 BGB. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdruecklich schriftlich zugestimmt haben.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestaetigung oder durch die Ausfuehrung der Lieferung zustande. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Aenderungen sowie Aenderungen in Form, Farbe oder Material bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzueglich der jeweils gueltigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zu begleichen, sofern keine andere Zahlungsweise vereinbart wurde. Bei Neukunden oder groesseren Auftraegen behalten wir uns vor, Vorkasse oder Teilzahlung zu verlangen. Geraet der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Hoehe zu berechnen. Die Aufrechnung oder Zurueckbehaltung von Zahlungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskraeftig festgestellten Forderungen zulaessig.

4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollstaendigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum. Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemaessen Geschaeftsverkehr weiterveraeussern, tritt jedoch bereits jetzt alle daraus entstehenden Forderungen an uns ab. Eine Verpfaendung oder Sicherungsuebereignung der Vorbehaltsware ist unzulaessig.

5. Lieferung und Lieferzeit

Liefertermine oder -fristen gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdruecklich schriftlich vereinbart wurden. Bei Lieferverzoegerungen aufgrund hoeherer Gewalt, Betriebsstoerungen oder Materialengpaessen verlaengern sich die Lieferzeiten angemessen. Teillieferungen sind zulaessig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

6. Gefahruebergang

Mit der Uebergabe der Ware an den Spediteur, Frachtfuehrer oder sonst zur Ausfuehrung der Versendung bestimmten Person geht die Gefahr auf den Auftraggeber ueber.

7. Gewaehrleistung und Maengelhaftung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware unverzueglich nach Erhalt zu pruefen und etwaige Maengel innerhalb von 7 Tagen schriftlich mitzuteilen. Bei berechtigten Maengeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlaegt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung verlangen. Weitergehende Ansprueche – insbesondere Schadensersatz wegen leichter Fahrlaessigkeit – sind ausgeschlossen. Bei grober Fahrlaessigkeit oder Vorsatz haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.

8. Haftung

Fuer Schaeden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei leichter Fahrlaessigkeit, jedoch nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung fuer entgangenen Gewinn oder Folgeschaeden ist ausgeschlossen.

9. Ruecktritt und Vertragsbeendigung

Tritt der Auftraggeber unberechtigt vom Vertrag zurueck, sind wir berechtigt, 10 Prozent der Auftragssumme als pauschalen Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren Schaden nach. Weitergehende Ansprueche bleiben vorbehalten.

10. Urheberrecht und Schutzrechte

Entwuerfe, Zeichnungen und gestalterische Leistungen bleiben geistiges Eigentum der 2ineins Werbetechnik GmbH. Ohne unsere ausdrueckliche Zustimmung duerfen sie weder vervielfaeltigt noch an Dritte weitergegeben werden.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfuellungsort und Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhaeltnis ist Oldenburg (Oldb.), sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Es gilt ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Regelungen unberuehrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzlich zulaessige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am naechsten kommt.